Bildung für die Praxis
Fachakademie Arbeitsrecht

Kompetenzzentrum der IG Metall für individuelles Arbeitsrecht mit praxisorientierter Weiterbildung für Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen.


Unsere Fachakademie.

Die Fachakademie für Arbeitsrecht ist eine arbeitnehmerorientierte Einrichtung, die sich mit dem individuellen Arbeitsrecht befasst. Sie veranstaltet Seminare für Betriebsrät*innen, Angebote für Arbeitnehmer*innen und Fachtagungen. Sie greift dabei auf die Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich an der Kritischen Akademie zurück. Die Veranstaltungen finden an allen Bildungszentren der IG Metall statt.
 

Seminare

Das Seminarprogram in Arbeitsrecht ist eine gemeinsame Entwicklung der Funktionsbereiche Bildung und Betriebspolitik beim Vorstand der IG Metall.

Die Fachakademie für Arbeitsrecht wird unterstützt von einem Beirat. Ihm gehören Persönlichkeiten aus dem Gebiet der Rechtswissenschaften, renommierte Rechtsanwälte, Vertreter der IG Metall und des DGB-Rechtsschutz sowie Vertreter von Kooperationspartnern an.

Die Seminare der Fachakademie werden von Referent*innen durchgeführt, die sich regelmäßig zum Grundverständnis der Seminare, zur Methodik und zu Inhalten austauschen und weiterqualifizieren. Die Referent*innen können dabei auf eigene praktische, juristische Erfahrungen (z.B. als Fachanwalt für Arbeitsrecht) zurückgreifen.

 

Bildung für die Praxis

Die Fachakademie für Arbeitsrecht bietet mit ihren Seminaren keine juristische Ausbildung, aber: Ziel ist es, den Betriebsrät*innen (individual) arbeitsrechtliches Orientierungswissen zugänglich zu machen, Problembewusstsein zu fördern, die Urteilsfähigkeit und die Handlungskompetenz zu steigern. Dazu bietet die Fachakademie für Arbeitsrecht mehrere Grundlagenseminare und eine Vielzahl von Spezialseminaren an.

Die Fachakademie für Arbeitsrecht legt in ihrem inhaltlichen Angebot den Schwerpunkt auf das Individualarbeitsrecht. Da die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers und der einzelnen Arbeitnehmerin auch auf das Kollektivrecht aufbauen, sind Betriebsverfassung und Tarifrecht immer in einem logischen Zusammenhang zum Individualrecht zu betrachten. Sie sind damit impliziter, aber nicht immer expliziter Seminarbestandteil.

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